Chamaeleo calyptratus
(Jemen/Asien)
SWISSHERP

Tierschutzverordnung

§

Gesamter Gesetzestext

Trimeresurus sumatranus
(Sumatra/Asien)



Folgende Amphibien und Reptilien dürfen in der Schweiz auch nichtgewerbsmässig nur mit Bewilligung gehalten werden
(Neue Verordnung, gültig sein September 2001): Für Tiere, die ausserordentlich schwierig zu halten sind, darf die kantonale Behörde eine Bewilligung nur erteilen, wenn das Gutachten eines anerkannten Fachmannes nachweist, dass die tiergerechte Haltung gesichert ist. Folgende Amphibien und Reptilien fallen unter diese Bestimmung:
(Neue Verordnung, gültig sein September 2001):
gesamter neuer Verordnungtext zum Herunterladen (pdf-Datei)

 
Tiergruppe Haltungsrichtlinien
Krokodile Krokodile
Schildkröten Schildkröten
Brückenechsen Brückenechsen (aktuelle Version in Vorbereitung)
Leguane Leguane (aktuelle Version in Vorbereitung)
Tejus Tejus (aktuelle Version in Vorbereitung)
Chamäleons Chamäleons
Warane Warane
Krustenechsen Krustenechsen (aktuelle Version in Vorbereitung)
Riesenschlangen Riesenschlangen (aktuelle Version in Vorbereitung)
Giftschlangen Giftschlangen
Riesensalamander Amphibien (aktuelle Version in Vorbereitung)

Gesetzesübersicht Tierschutzgesetz Tierschutzverordnung

home