SWISSHERP
Mindestanforderungen für die Haltung von Chamäleons § |
Arten |
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Besondere Anforderungen |
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Alle Chamäleon-Arten (ausser Chamaeleo calyptratus) gelten in der Schweiz als ausserordentlich schwierig zu halten. Für diese Tiere darf die kantonale Behörde eine Bewilligung nur erteilen, wenn das Gutachten eines anerkannten Fachmannes nachweist, dass die tiergerechte Haltung gesichert ist. | Bewilligungsverfahren | Folgende Personen geltlen als Chamaeleonexperten und stellen die entsprechenden Gutachten aus: |
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Krokodile, Schildkröten, Brückenechsen, Warane, Krustenechsen, Riesenschlangen, Riesensalamander