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Mindestanforderungen für die Haltung von Chamäleons

§

Gesamter Gesetzestext



(Alle Angaben ohne Gewähr)
 
Arten
Fläche Landteil für 1 Tier
Gehegehöhe
Zusätzliche Fläche pro weiteres Tier
Besondere Anforderungen
0.6 m2
1 m
0.15 m2
  • Soziale Struktur beachten; Einzelhaltung nicht auszuschliessen.
  • In allen Gehegen müssen, entsprechend der Art, horizontale und/oder vertikale Klettermöglichkeiten auf Bäumen, körperdicken Ästen, feinen Zweigen, bzw. auf Kork- oder Felswänden vorhanden sein.
  • Versteckmöglichkeiten müssen vorhanden sein.
  • Für jedes Tier muss eine Wärmelampe vorhanden sein, damit es sich individuell deren Strahlen aussetzen kann.
  • Alle anderen Arten
Alle Chamäleon-Arten (ausser Chamaeleo calyptratus) gelten in der Schweiz als ausserordentlich schwierig zu halten. Für diese Tiere darf die kantonale Behörde eine Bewilligung nur erteilen, wenn das Gutachten eines anerkannten Fachmannes nachweist, dass die tiergerechte Haltung gesichert ist. Bewilligungsverfahren Folgende Personen geltlen als Chamaeleonexperten und stellen die entsprechenden Gutachten aus:
  • R.E. Honegger, (ehemaliger Kurator Zoo Zürich), Kilchberg, Tel. 6
  • Dr. J. Mariaux, Kurator der herpetologischen Abteilung, Musée d'Histoire Naturelle, Genève, Tél.
  • M. Grimm, Schweiz. Hochschule für Landwirtschaft, Zollikofen, Tel. 0
  • Dr. T. Jermann, Kurator Vivarium des Zoologischen Gartens Basel, Tel.


Krokodile, Schildkröten, Brückenechsen, Warane, Krustenechsen, Riesenschlangen, Riesensalamander

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