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Giftschlangenhaltung
in der Schweiz


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   Voraussetzungen für die Haltung von Giftschlangen in der Schweiz:
  • Giftschlangen sind in der Schweiz haltebewilligungspflichtig.
  • Eine Haltebewilligung muss beim Kantonalen Veterinäramt des Wohnkantons beantragt werden.
Voraussetzung für die Erteilung einer Haltebewilligung sind:
  • Ausreichend grosse, stabile und ausbruchssichere Terrarien: Mindestandorderungen für Giftschlangenterrarien
  • Ausreichende Erfahrungen in der Haltung ungiftiger Schlangen
  • Einige Kantone verlangen, dass Schlangenseren vorrätig gehalten werden bzw. die Mitgliedschaft in einem Serumverein (z.B. Serumdepot Schweiz)
  • Einzelne Kantone wie der Kanton Zürich bestehen auf einer obligatorischen Beteiligung (derzeit Fr. 100.- pro Jahr) am Serumdepot der Kantonsapotheke Zürich
    Nothilfe bei Giftschlangenbissen:

Liste der aktuell in der Schweiz verfügbaren Schlangenseren (Stand November 2006)

Seit 2003 gibt es in der Schweiz einen Giftschlangen-Serumverbund. Dieser umfasst die Serendepots in:

    Zürich (ZH)
Universitätsspital Zürich, Rämistrasse 100, 8006 Zürich/ZH
Tel

Kantonsapotheke Zürich, Spöndlistr. 9, CH-8006 Zürich
Tel , Fax
Für Notfälle ausserhalb der Öffnungszeiten:, Tel


    Münsterlingen (TG)
Kantonsspital Münsterlingen, Institut für Spitalpharmazie, Postfach, CH-8596 Münsterlingen
Tel , Fax
Für Notfälle ausserhalb der Öffnungszeiten: Tel und Notfallaufnahme verlangen
Standort: Kühlschrank ?Antidota-Antivenine?

    Genf/Genève (GE)
Pharmacie des Hôpitaux Universitaires de Genève, Rue Micheli-du-Crest 24, CH-1211 Genève 4
Tel , Fax
Pour les cas d?urgence en dehors des heures d?ouverture:, Télépage , Natel , Tel

    weitere Notfalladressen:
Gift-Information und -Notfallberatung, Toxzentrum: Tel 145 (nur aus der Schweiz)
Serumdepot Schweiz
Serumdepot Berlin


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